Fluchtwege des Gebäudes

Von Zimmern, die zum Verweilen bestimmt sind, es sollte möglich sein, an einen sicheren Ort außerhalb des Gebäudes oder in eine angrenzende Brandzone zu evakuieren, direkt oder über allgemeine Kommunikation, sogenannte Fluchtwege.
In den Räumlichkeiten der Brandzonen ZL, vom weitesten weg, wo eine Person bleiben kann, zum Notausgang zum Fluchtweg, es sollte eine Evakuierungspassage mit einer Länge von nicht mehr als . geben 40 M, worin, wenn die bestimmungsgemäße Nutzung des Raumes die Art seiner Entwicklung nicht eindeutig erkennen lässt – diese Länge sollte um . reduziert werden 20%, tj. tun 32 M. In Räumen mit einer Höhe über 5 m die Länge des Durchgangs darf um . verlängert werden 25%. Die Länge des Übergangs kann auch um verlängert werden 50% bei Einsatz von fest installierten Wasserlöscheinrichtungen im Raum und außerhalb 50% bei Einsatz von automatischen Rauchabzugsvorrichtungen, die durch ein Rauchmeldesystem aktiviert werden. Die obigen Vergrößerungswerte werden addiert. Der Notausgang sollte insgesamt nicht durch mehr als drei Räume führen, und seine Breite sollte im Verhältnis zur Anzahl der Personen berechnet werden, für die Evakuierung, der es dient, zumindest vorausgesetzt 0.6 ich und 100 Menschen, aber nicht weniger als 0.9 M, und im Falle einer Passage zur Evakuierung nach 3 Menschen – nicht weniger als 0.8 M. Trennwände, die die oben genannten Räume trennen, gelten nicht für die Anforderungen der Feuerwiderstandsklasse.
Wenn die Fläche des Raumes in der ZL-Brandzone überschreitet 300 m2, oder es soll oben sein 50 Menschen, dieser Raum sollte mindestens zwei Notausgänge haben, voneinander getrennt durch mindestens 5 M. Tür als Notausgang aus dem Zimmer, in dem er gleichzeitig überbleiben kann 300 Personen und die Tür auf dem Fluchtweg aus diesem Raum sollten mit Anti-Panik-Vorrichtungen ausgestattet sein. In Räumen, die für die gleichzeitige Anwesenheit von über 50 Menschen, Notausgangstüren sollten sich zur Außenseite des Raumes öffnen. Gesamte lichte Türbreite, Notausgänge aus dem Raum darstellen, wird im Verhältnis zur Anzahl der Personen berechnet, die sich gleichzeitig darin aufhalten können, zumindest vorausgesetzt 0.6 m breit bei 100 Menschen, die kleinste Breite der Tür im lichten Rahmen sollte sein 0.9 M, und bei Fluchttüren, zu 3 Menschen – 0.8 M. Die Breite der Tür, die einen Notausgang aus dem Gebäude darstellt, kein Ausgang aus dem Raum und der Tür auf dem Fluchtweg vom Treppenhaus, das ins Äußere des Gebäudes oder in eine andere Brandzone führt, sollte die Treppenbreite für dieses Gebäude nicht unterschreiten, tj. 1.2 M, und in öffentlichen Gebäuden auch nicht weniger als sich aus dem Anteil ergibt 0.6 ich und 100 Menschen, berechnet für die Geschichte, bei denen die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig dort aufhalten können, am größten ist. Die Breite der verbleibenden Türen auf den Fluchtwegen berechnet sich so, ebenso wie die Breite der Türen als Notausgänge aus den Zimmern, außer dass es nicht weniger als sein sollte 0.9 M. Die Höhe aller genannten Türen sollte minimal sein 2 m im licht des rahmens.